Modernisierungsmaßnahmen  (Haus- und Hofflächenprogramm)

 Für folgende Maßnahmen können Sie Fördermittel erhalten:

  • Erneuerung von öffentlich sichtbaren Fassaden
  • Erneuerung und Begrünung von öffentlich sichtbaren Dachflächen
  • Erneuerung und Entsiegelung von öffentlich sichtbaren Hofflächen
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit des Gebäudes
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von Grünflächen

 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Vergaberichtlinie!

Falls Sie energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung, Austausch Fenster) planen, ist zu prüfen, ob die Anforderungen der NRW.Bank oder KfW eingehalten werden. In diesem Fall ist eine Zuwendung der Stadt Oerlinghausen leider nicht möglich.

  1. Planung möglicher Modernisierungsmaßnahmen (ggf. mit Architekt)
  2. Abstimmung Maßnahmen und Durchführungszeitraum mit Stadt und DSK
  3. Schriftlicher Antrag an die Stadt Oerlinghausen mit folgenden Anlagen:

drei vergleichbare Angebote von verschiedenen Fachunternehmen, inkl. Angabe der Flächenmaße (Fassade, Fenster, Eingangsbereich, Dach, Hofflächen) in m² (ggf. von Architekt)

  • Schriftliche Erläuterung aller Maßnahmen mit Angaben zu Materialien und Farbtönen (ggf. von Architekt)
  • Angabe, ob steuerliche Begünstigung gemäß EStG im Sanierungsgebiet (§§ 7h, 10f, 11a) gewünscht ist

Die DSK erstellt für Sie auf Basis des Antrages eine Förderberechnung.

  1. Erteilung Vertrag bzw. Förderbescheid durch Stadt Oerlinghausen
  2. Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen
  3. Vorlage Kosten- und Zahlungsnachweise bei Stadt
  4. Prüfung Kostennachweise durch Stadt/DSK und Auszahlung Fördermittel
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