Fördermöglichkeiten

Die Förderungen zur energetischen Gebäudesanierung und zur Verbrauchsreduzierung im Haushalt unterliegen häufigen Änderungen. Daher wird hier lediglich ein Überblick dargestellt. Wir bitten Sie, für Details die Internetseiten der jeweiligen Anbieter zu besuchen oder sich mit Ihrer Frage an die Ansprechpartner des DSK-Büros Bielefeld zu wenden.

 

KfW-Förderbank

Die KfW-Förderbank vergibt Fördermittel zu sehr unterschiedlichen Themen, u.a.

  • energetische Sanierung von Bestandsbauten,
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung,
  • erneuerbare Energien.

 

Foerdermoeglichkeiten

Für die Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung kann entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein Investitionszuschuss beantragt werden. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung zum Effizienzhaus.
Die KfW fordert bei den umgesetzten Maßnahmen eine hohe Qualität, d.h. der Energiestandard liegt deutlich über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Qualität der Maßnahmen muss von einem Sachverständigen bescheinigt werden.
Einen Überblick über die KfW-Förderprogramme finden Sie hier.

 

NRW.BANK

Die NRW.BANK fördert Maßnahmen der energetischen Sanierung die den gesetzlichen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, z. B. über das Programm NRW.BANK Gebäudesanierung.
Einen Überblick über die Förderprogramme der NRW.BANK finden Sie hier.

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA fördert sowohl Energiesparberatungen für Wohngebäude als auch Anlagen zur Beheizung mit erneuerbaren Energien.

Energiesparberatung vor Ort

Mit einer Energiesparberatung soll Ihnen veranschaulicht werden, wie Ihr Gebäude auf ein energetisches Niveau zu bringen ist, damit es im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots als energetisch dauerhaft saniert angesehen werden kann.

Ein energetisches Sanierungskonzept als Ergebnis einer förderfähigen Vor-Ort-Beratung umfasst

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  • den baulichen Wärmeschutz,
  • die Wärmeerzeugung und -verteilung zu Heizzwecken und zur Warmwasserbereitung,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien.

Der Berater fertigt über die Ergebnisse der Beratung einen Beratungsbericht an, händigt ihn an den Kunden aus und erläutert seinen Inhalt in einem abschließenden Beratungsgespräch.
Der Beratungsbericht hat nicht nur aufzuzeigen, wie das Wohngebäude in einem Zuge zum von der KfW-Bankengruppe geförderten Effizienzhaus saniert werden kann. Vorzuschlagen ist darin auch, wie dieses energetische Niveau in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten erreicht werden kann (Maßnahmenfahrplan).

Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt max. 400 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beheizung mit erneuerbaren Energien

Darüber hinaus gewährt das BAFA Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Beheizung, insbesondere für Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.

Mehr zur Förderung finden Sie hier.

 

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Die Verbraucherzentrale NRW bietet über die Beratungsstelle Detmold auch Beratungen zum Thema Energie an. Dazu gehören z.B. ein Gebäudeenergiecheck (60 Euro) sowie ein Basis-Check zur Energieeinsparung im Haushalt (10 Euro).

Weitere Informationen zu den Angeboten der Beratungsstelle Detmold finden Sie hier.

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