Verfügungsfonds

Über den Verfügungsfond können öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Aktivierung der Bürgerschaft und Belebung der Südstadt finanziell gefördert werden. Ziel des Verfügungsfonds ist es, die Freizeit- und Aufenthaltsfunktion der Oerlinghauser Südstadt zu stärken. Der Verfügungsfond setzt sich aus öffentlichen und privaten Finanzmitteln zusammen.  Bei der Stärkung der Oerlinghauser Südstadt können Sie sich auf diesem Wege aktiv einbringen. Jeder kann einen Antrag auf Förderung stellen.

 

Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Folgende Maßnahmen werden u. a. bezuschusst:

  • Stadtfeste
  • Mitmachaktionen
  • Workshops
  • Wettbewerbe
  • Imagekampagnen
  • sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivierung der Südstadt beitragen

Wie wird gefördert?

Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 3.000 Euro.

Die Förderung erfolgt als verlorener (nicht zurückzuzahlender) Zuschuss:

  • 60 % Bund- und Landesmittel
  • 40 % Eigenanteil der Stadt Oerlinghausen

Gefördert werden Investitions- und Sachkosten.

Welche Fördervoraussetzungen bestehen?

Antragsberechtigt sind:

  • einzelne Personen
  • Unternehmen
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Gemeinnützige Träger
  • öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Stadt Oerlinghausen

Die geplante Maßnahme muss im Sanierungsgebiet stattfinden. Mit der Durchführung der geplanten Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.

Der Zuschuss beträgt mindestens 250,00 Euro.

Sämtliche Maßnahmen sind mit der Stadt Oerlinghausen abzustimmen. Bei der Durchführung der Maßnahmen sind die in der Vergaberichtlinie genannten Auflagen sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

 

Antragsstellung

Anträge müssen schriftlich an die Stadt Oerlinghausen gerichtet werden.

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